Gemeinschaft Ostdeutscher Grundeigentümer (1969)

237 - Euro 280,-

237 Gemeinschaft Ostdeutscher Grundeigentümer GOG - 1. Manifest (gegen die Ostpolitik von Willy Brandt)
Unabhängige Gemeinschaft heimattreuer Grundeigentümer im Gebiet jenseits Oder/Neisse und im Sudetenland, Buchschlag (Dreieich).
Anonymer Entwurf, Deutschland 1969/70.
Ohne Druckvermerk.
Größe 61,1 x 43,5 cm.
War gefaltet, auf Japanpapier aufgezogen, drei größere Eckfehlstellen restauriert.
Code 28237

Vollständiger Plakattext:

Gemeinschaft Ostdeutscher Grundeigentümer
Unabhängige Gemeinschaft heimattreuer Grundeigentümer im Gebiet jenseits Oder/Neisse und im Sudetenland

I. MANIFEST

1. Die Gemeinschaft Ostdeutscher und Sudetenländischer Grundeigentümer erstrebt die Zusammenfassung aller Eigentümer von Grundstücken jeglicher Art und Größe im deutschen Land jenseits von Oder/Neiße und im Sudetenland.Zweck des Zusammenschlusses ist die Durchsetzung des Rechts auf Selbstbestimmung und die Interessenvertretung der Eigentümer gegenüber deutschen und ausländischen Begehren auf Eigentumsentzug, auf Verwertung ostdeutschen Eigentums als Reparationsleistung und Preisgabe unseres Vaterlandes.
2. Die Erklärungen des westdeutschen Kanzlers Willy Brandt zielen auf den Verzicht staatlichen Schutz- und Hoheitsanspruchs hinsichtlich der uns gehörenden und nicht Herrn Brandt gehörenden deutschen Lande ab, sowie auf die Verrechnung unseres Eigentums auf gesamtdeutsche Reparationsleistungen zugunsten Polens, der Sowjetunion und CSR. Herr Brandt, der 1956 noch mit friedlichen Mitteln um jeden Quadratmeter zu ringen gelobte, erklärt jetzt, man brauche auf etwas nicht mehr zu verzichten, was man gar nicht mehr habe. Dennoch ist unser Eigentum nach den Plänen Brandts durchaus verrechnungsfähig!
3. Wir ostdeutschen und sudetenländischen Grundeigentümer haben als solche den alleinigen Anspruch auf Vertretung unserer Heimatinteressen, einschließlich eigener Souveränität aufgrund des Selbstbestimmungsrechts, wenn und sobald die westdeutsche Regierung sich freiwillig des Schutz- und Hoheitsanspruches entledigt, den sie nach 1945 feierlich erhoben hat. Der bevorstehende westdeutsche Verzicht berechtigt uns Eigentümer, unsere Eigentumsrechte mit eigener staatlicher Souveränität zu verbinden und eine eigene Exil-Verwaltung unseres Landes zu errichten.
4.
Wir klagen Herrn Willy Brandt öffentlich an, unter Verstoß gegen den Auftrag des Grundgesetzes und unserer Heimat- und Eigentumsrechte eine Preisgabepolitik zu betreiben, die wir nicht als für uns Deutsche verbindlich anerkennen. Wir verweigern Herrn Brandt das Recht, mit Grundeigentum, das ihm nicht gehört, Reparationsleistungen zu vollziehen, zu denen er nicht beiträgt, wie auch wir nicht Norwegen gegenüber mit Privateigentum des Herrn Brandt in Norwegen eine gesamtdeutsche Schuld abtragen können und auch nicht wollen.
Wenn Herr Brandt von den vielen von Deutschland bekriegten Staaten nur Polen, die CSR und Sowjetunion gebietsmäßig entschädigen will, übersieht er die Ansprüche Frankreichs von 1945 auf das Rheinland, Ruhrgebiet und Süddeutschland, die fallengelassen wurden, weil sich energischer Widerstand bezahlt gemacht hat, er übersieht die Verpflichtung Westdeutschlands, für gesamtdeutsche Schuldablösung auch mit westdeutschem Gebiet zu zahlen — wenn er schon Reparationen mit Bodenflächen leisten will. Gleiche Verpflichtung für die westdeutschen Grundeigentümer ist logische Folgerung.
Wenn aber die Regierung Brandt verrechnet, dann schuldet sie uns vollen Schadensersatz mit Zinsen seit 1945 für unser verrechnetes Eigentum und unsern Verlust aus Verhinderung der Nutzung dieses Eigentums. Und dies unbeschadet unserer Ansprüche gegen die Regierungen der Okkupanten.
5. Die russischen, polnischen und tschechischen Einsiedler in unserm Eigentum mögen unter gesicherten Umständen in ihre eigene Heimat zurücksiedeln. Dies betrifft insbesondere die polnischen Einsiedler, die in der Masse überhaupt nicht ihre Heimat im 1945 wieder an die Sowjetunion zurückgegebenen Ostpolen gehabt haben, sondern im wirklichen Polen. Dieses vorübergehend ostpolnische Staatsgebiet war nur sehr dünn mit Polen durchsetzt und wurde von der Sowjetunion rechtlich zurückgenommen, zufolge einer Vereinbarung zwischen der Sowjetunion und dem Deutschen Reich vom August 1939.
6. Unser Anspruch auf Rücksiedlung in unser nur 25 Jahre entzogenes Eigentum ist nicht unrealistisch angesichts der Tatsache, daß die über die ganze Welt verstreuten jüdischen Volksgruppen rund 1900 Jahre nach ihrer rechtswidrigen Vertreibung nach Palästina zurücksiedeln dürfen — ein noch vor 25 Jahren unmöglich gehaltenes Vorhaben einer ursprünglich kleinen jüdischen Gruppe, eine Maßnahme, die gerade von den Kreisen in Westdeutschland unterstützt wird, die unser Begehren für unrealistisch verschreien.
7.
Der sowjetische Staatspräsident Podgorny, auf die Wahrung sowjetrussischen Bodens vereidigt, wie nach westdeutschem Grundgesetz unsere Staatsführer, erklärte 1966 in Chabarowsk gegenüber den Chinesen: „Dieses Land, das durch die Hände unserer Vorväter zum Leben geweckt und kultiviert wurde, das mit dem Schweiß und dem Blut unseres Volkes getränkt ist, wird zuverlässig durch das Militär, die Flotte und unsere ruhmreichen Grenzsoldaten beschützt.“
Der deutsche Reichsaußenminister jüdischer Abstammung Walther Rathenau 1922: „Entsetzlich ist es, daß die Zerreißung des deutschen Leibes im Westen und Osten, die Schmach der Besetzung, des diktierten Waffenstillstandes und Friedens nicht tiefen Ernst und heiße Tränen erpreßt, sondern schamloses Lächeln und freche Vergnügungssucht. Es ist nicht Machthunger, wenn wir altes deutsches Land an unser Herz schließen. Es ist nicht altmodische Sentimentalität, wenn eine Nation an ihre Ehre glaubt und sich gegen Demütigung aufbäumt. Junge Freiheit im Innern rechtfertigt nicht das freiwillige Hinstürzen vor den Machthabern im Äußern.“
Willy Brandt in Hannover 1956: „Niemand wird es verhindern können, wenn wir es nicht selbst verhindern, daß wir mit friedlichen Mitteln um jeden Quadratmeter deutschen Bodens ringen werden.“
8. Es gilt unser Heimatrecht, nicht aber ein Pseudo-Recht junger Einsiedler in unserm Eigentum, denn sie wissen, daß sie fremd siedeln.
9. Wir Ostdeutschen haben 1921, soweit nicht von vornherein verhindert, in der Volksabstimmung für Deutschland gestimmt. Dieses Votum gilt.
10. So wie Hitlers Landnahme im Osten rechtswidrig war und wieder rückgängig gemacht werden mußte, so ist in gleicher Weise die rechtswidrige Landnahme durch Polen, die Sowjetunion und die CSR rückgängig zu machen. Reparationen ja — aber nicht mit unserm Grund und Boden.
11.
Wir unterrichten die Regierungen in Moskau, Warschau und Prag von unserem Manifest und erklären diesen Regierungen, daß ein Herr Brandt nicht legitimiert ist, über unser Eigentum zu verfügen und seine diesbezüglichen Erklärungen null und nichtig sind, was unser Eigentum betrifft. Herr Brandt wird gehen — unser Land bleibt deutsch.
12. Deutsche Grundeigentümer des Ostens und des Sudetenlandes: Erklären Sie sich solidarisch mit unsern Bemühungen — in letzter Stunde. Erklären Sie Ihre Solidarität durch Übersendung einer normalen Postkarte mit folgenden Angaben in genauer Reihenfolge zur leichteren organisatorischen Erfassung:

Nachname, Vorname, Firma, Verein oder wie sonst
Heimatort, Provinz, im Osten
Heutiger Wohnsitz
Bodenfläche in der Heimat in Flächenmaßen (auch Kleinstflächen)
Geschätzter Wert, nach heutigen westdeutschen Maßstäben,
der heimatlichen Bodenflächen und Gebäude.

Wir arbeiten ehrenamtlich ohne öffentliche Gelder. Teilen Sie mit, ob Sie ehrenamtlich an Ihrem jetzigen Wohnsitz mitarbeiten wollen.

Gemeinschaft Ostdeutscher Grundeigentümer
6079 BUCHSCHLAG Bahnhofstr. 14, Telefon 06103/68741